Stadt Bottrop Straßenverkehrsamt - Bottrop
Adresse: Händelstraße 9, 46236 Bottrop.
Telefon: 02041704100.
Spezialitäten: Kraftfahrzeugbehörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz, WC, Kreditkarten, Mobile Zahlungen per NFC.
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Durchschnittliche Meinung: 3.3/5.
📌 Ort von Stadt Bottrop Straßenverkehrsamt
⏰ Öffnungszeiten von Stadt Bottrop Straßenverkehrsamt
- Montag: 07:30–16:00
- Dienstag: 07:30–16:00
- Mittwoch: 07:30–12:00
- Donnerstag: 07:30–17:30
- Freitag: 07:30–12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Stadt Bottrop Straßenverkehrsamt (Fahrverbotsamt)
Das Straßenverkehrsamt in Bottrop ist eine zentrale Behörde für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen und der Verwaltung von Fahrerlaubnissen. Es handelt sich dabei um eine Kraftfahrzeugbehörde, die verschiedene Aufgaben im Rahmen des Straßenverkehrsrechts wahrt. Bürger aus Bottrop und Umgebung können bei diesem Verwaltungsamt verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, darunter die Beantragung von Fahrerlaubnissen, die Registrierung von Fahrzeugen und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten.
Adresse und Kontaktinformationen
Das Straßenverkehrsamt befindet sich an folgender Adresse:
Adresse:
Händelstraße 9
46236 Bottrop
Für Fragen oder Anliegen kann man das Stadt Bottrop Straßenverkehrsamt telefonisch erreichen unter:
Telefon:
02041704100
Die Behörde verfügt derzeit über eine eigene Webseite, auf der jedoch keine detaillierten Informationen bereitgestellt werden. Interessierte Bürger sollten daher direkt die Sprechzeiten und Prozesse durch persönlichen Gang oder Telefonat klären. Um zur Behörde zu gelangen, kann man auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, wobei das Zentrum von Bottrop problemlos erreicht werden kann.
Aufgaben und Spezialitäten des Fahrverbotsamtes
Als Kraftfahrzeugbehörde übernimmt das Straßenverkehrsamt folgende Hauptaufgaben:
- Beantragung und Erneuerung von Fahrerlaubnissen (Führerscheine aller Kategorien)
- Anmeldung und Registrierung von Fahrzeugen (Neuzulassungen, Änderungen im Fahrzeughandbuch)
- Vorstellung von Fahrerlaubnisbeschränkungen (Fahrverbote, Sonderregulierungen)
- Abwicklung von Anträgen zu Fahrerlaubnisentheibigungen oder anderen Verwaltungsstrafen
- Kontrollen und Überprüfungen im Bereich der Fahrzeughalter und Fahrerlaubnisse
- Ausstellung von Meldescheinen und anderen Verwaltungsdokumenten
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Fahrverbotsangelegenheiten. Das Straßenverkehrsamt in Bottrop ist zuständig für das Verfahren von Fahrerlaubnisbeschränkungen, die oft aus Verkehrsdelikten resultieren. Die Anmeldung von Fahrerlaubnisänderungen oder die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen sind ebenfalls zentrale Aufgabenbereiche. Bei der Abwicklung dieser Verfahren ist es wichtig, alle Formalitäten korrekt zu erfüllen, um Verzögerungen oder erhebliche Nachteile zu vermeiden.
Praktische Informationen und Empfehlungen
Wenn Sie eine Terminkonflikt beim Straßenverkehrsamt haben, empfehlen wir, die Sprechzeiten im Voraus zu prüfen. Da es sich um eine offizielle Behörde handelt, können Wartezeiten je nach Anliegen und Tageszeit auftreten. Viele Verwaltungsangelegenheiten können heute auch digital oder per Post bearbeitet werden, wobei die Online-Portal-Nutzung oft am effizientesten ist.
Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ist die Rollstuhlgerechtigkeit des Gebäudes von großer Bedeutung. Das Straßenverkehrsamt in Bottrop hat entsprechend ausgestattete Bereiche, darunter einen rollstuhlgerechten Parkplatz und einen Zugang mit barrierefreiem Weg. Auch in den Wartebereichen sind die Anforderungen für Menschen mit Behinderungen erfüllt. Die Anmeldung von Behinderungen kann oft die Bearbeitungszeit verkürzen.
Die Zahlungsmöglichkeiten sind modernisiert: Nebst Barzahlungen sind Kreditkarten und Mobile Zahlungen per NFC akzeptiert. Die Finanzierung von Verwaltungsgebühren sollte rechtzeitig erfolgen, um Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden. Bei zahlungsunfähigen Personen kann man oft eine Ratenzahlung beantragen, was bei der Behörde als Ausnahmegenehmigung möglich ist.
Falls Sie ein Fahrverbotsverfahren laufen haben, empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihnen bei der Abwicklung der Angelegenheit helfen kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Fahrerlaubnisbeschränkungen sind komplex und erfordern Fachwissen, das man sich nicht immer selbst aneignen kann.